Hausdurchsuchungen

Hausdurchsuchung, was tun?

Versuche, möglichst ruhig zu bleiben! Sofort und solange es noch geht, Freunde anrufen! Diese sollen sich um Anwalt und Beobachter kümmern! Danach kümmerst du dich darum, eventuell laufende PCs oder das Handy vorerst abzuschalten. Falls ein Festnetztelefon vorhanden ist, entferne den Akku.Zusätzlich solltest du den Akku und die Simkarte aus deinem Mobiltelefon entfernen.
Anschließend lässt du dir den Durchsuchungsbeschluss zeigen, die Polizei muss dir eine Kopie aushändigen. Lies ihn möglichst ruhig und genau durch. Sage den Beamten, sie sollen solange warten. Achte im Besonderen auf folgende Punkte:

  • Auf welchen Namen ist der Beschluss ausgestellt?
  • Wenn du in einer WG wohnst, darf nur der private Raum der Person durchsucht werden, private Räume von nicht betroffenen Personen sind tabu!
  • Welche Räumlichkeiten sollen durchsucht werden?
  • Wie lautet der Vorwurf bzw. der Verdacht?
  • Stehen noch anderen Namen auf dem Beschluss?
  • Wonach soll gesucht werden?
  • Gibt es einen Haftbefehl?

Bedenke, dass es unter dem Vorwand „Gefahr im Verzug“ kein Durchsuchungsbeschluss erforderlich ist. Wenn du jetzt noch telefonieren kannst, dann gibt diese Information weiter! Auf jeden Fall hast du das Recht, mit einem Anwalt zu telefonieren!

Widersprich der Durchsuchung und lass deinen Widerspruch protokollieren. Die Beamten und du sollten ihn unterschreiben. Durch den Widerspruch ist es den Beamten nicht erlaubt, schriftliche Aufzeichnungen (Tagebücher, Adressbücher, …) durchzulesen, sie dürfen sie lediglich sichten. Die Papiere müssen versiegelt werden und nur ein Richter oder Staatsanwalt dürfen sie lesen. Auch für ein späteres Verfahren ist der Widerspruch von Nutzen!

Durchsucht werden dürfen nur die Räume von der Person, die auf dem Beschluss steht! Bei Eheleuten ist das schwierig, weil davon ausgegangen wird, dass sie die Räume des Partners jeweils mitbenutzen. Versucht es trotzdem! Bei sogenannten eheähnlichen Lebensgemeinschaften versuchen sie das Konstrukt der Ehe. Die Annahme, du würdest die Räume deines Freundes oder deiner Freundin mitbenutzen, ist eine Unterstellung. Bei Wohn- oder Hausgemeinschaften ist völlig klar, dass die Räume von Nicht-Beschuldigten nicht betreten werden dürfen! Durchsucht werden dürfen zusätzlich zu dem/n Zimmer/n des Betroffenen nur Gemeinschaftsräume; wie Küche, Bad, Stube, Keller, Dachboden und Nebengebäude, wenn sie der WG zur Verfügung stehen und nicht vermietet sind. Kinderzimmer dürfen nicht durchsucht werden, sondern nur in Augenschein genommen werden. Nur bei offensichtlicher Mitbenutzung durch die oder den Beschuldigten, nehmen sie sich das Recht, durchzuschnüffeln.

Es verlangt viel verbale Kraft, die Durchsuchung einzelner Räume zu verhindern, lohnt sich aber!
Die Beamten versuchen meist, alle Räume gleichzeitig zu durchsuchen. Bestehe darauf, dass du oder eine von dir bevollmächtigte Person in jedem Raum dabei sein kann! Die Durchsuchung soll also Raum für Raum stattfinden – womöglich haben sie ja auch etwas mitgebracht (Papiere, Wanzen, …). Das Anwesenheitsrechts hast du auf jeden Fall, auch wenn von der Polizei üblicherweise Mitarbeiter von der Stadt/Verwaltung mitgebracht werden. Wenn dir vertraute Beobachter schon herbeigeeilt sind, kannst du auch sie zu Zeugen benennen. Ebenso natürlich den Anwalt! Wenn die Beamten Unterlagen, die du ständig brauchst, zur Beschlagnahme sichten, entsteht die Situation in der du abwägen kannst: Natürlich gilt bei der gesamten Durchsuchung die oberste Regel, nicht mit den Beamten zu kommunizieren. Sind die Unterlagen oder komplett harmlos, könntest du sie lesen lassen, dann lassen die Beamten die Unterlagen eventuell da.

Am Ende der Durchsuchung wird ein Durchsuchungsprotokoll geschrieben. Alles, was sie mitnehmen, muss möglichst genau (Titel, Farbe, Größe und Fundort) aufgelistet werden, damit auch nichts verwechselt, oder hinzugefügt werden kann. Auch wenn nichts mitgenommen wird, muss dies protokolliert werden. Wenn im Protokoll gestrichen wird, sollen Protokollant und Zeuge die jeweilige Stelle unterschreiben. Du jedoch nicht. Aus dem Formular muss hervorgehen, dass du mit all dem nicht einverstanden bist und dass du eine richterliche Überprüfung der Durchsuchung beantragst. Lies das Protokoll in Ruhe durch, damit du alles mitkriegst. Wenn du etwas nicht verstehst, frag nach. Wenn etwas fehlt, verlange, dass es nachgetragen wird. Beispiele wären hier tatsächlich durchsuchte Räume, beschlagnahmte Gegenstände, widerrechtlich Durchsuchtes (wie zB. Zimmer anderer Personen, Firmenwagen, o.ä.) Bedenke: Es ist genügend Zeit, der Tag ist dir ja sowieso versaut. Du wirst aufgefordert, das Protokoll zu unterschreiben, solltest es aber bleiben lassen. Im Gegensatz dazu muss der Einsatzleiter und deren mitgebrachten Zeugen aber in jedem Fall unterschreiben. Durchschlag unbedingt aushändigen lassen!

Nach der Durchsuchung
Schreib möglichst bald ein eigenes Protokoll der Durchsuchung. Es sollten Zeiten, Ablauf und Wortwechsel enthalten sein. Liste die beschlagnahmten Sachen auf, wenn Erinnerungsergänzungen zu dem offiziellen Protokoll nötig sind. Schreibe in dein Gedächtnisprotokoll auch alle Besonderheiten und Abläufe auf, die dir merkwürdig vorgekommen sind, oder Fragen aufwerfen.

Das alles soll nun fix zu deinem Anwalt deines Vertrauens. Er/Sie wird dich über weitere rechtliche Schritte informieren.

Wenn z.B. deine Tagebücher, Kalender oder sonstige Unterlagen oder Dinge, die eindeutig jemand anderes gehören, mitgenommen wurden, überlege genau, welche Daten und Informationen jetzt bei der Polizei sind und ob ggf. jemand darüber informiert werden sollte (nicht unbedingt am Telefon!)

Wenn deine Wohnung durchsucht wird, musst du erst einmal davon ausgehen, dass vorher, zeitgleich und eventuell hinterher die Telefone abgehört werden. Über die Durchsuchung kann natürlich völlig offen geredet werden. Andere Informationen benötigen aber unter Umständen andere Wege!

Besonderheiten

Es kann sein, dass du nach der Durchsuchung zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung (ED) mitgenommen wirst. Falls dein Anwalt noch anwesend ist, nimm ihn mit.
Solltest du während deiner Abwesenheit von einer Hausdurchsuchung bei dir erfahren, erkundige dich telefonisch bei Freunden oder Zuhause nach Tatvorwürfen und eventuellen Haftbefehlen. Entscheide nach Beratung mit deinem Anwalt, ob du nach Hause gehst.

An die erreichbare Person und die Beobachter zum Bewusst machen:
Für die Durchsuchten ist es angenehm mitzukriegen, wenn sie nicht ganz alleine sind. Das hebt das Gefühl von Ohnmacht und Hilflosigkeit ein wenig auf.
Die Beobachter werden zumeist nicht in das Haus gelassen, manchmal noch nicht mal auf das Grundstück. Zu Beginn einer Durchsuchung sind die Beamten selbst aufgeregt und erlauben gar nichts. Im Laufe der Zeit ändert sich das aber häufig, sodass es sich lohnt, hartnäckig zu bleiben!

Alle, die draußen herumstehen können und sollen den Beamten auf die Finger schauen. Es gilt zu beobachten, ob einzelne Durchsuchungstrupps ohne Zeugen in ein Nebengebäude, Keller, o.ä. gehen und ob ggf. irgendwo etwas „Mitgebrachtes“ deponiert wird.

Auch Beobachter sollen Gedächtnisprotokoll schreiben. Ebenso müssen Beobachter auch meistens ihren Personalausweis zeigen und die Daten werden notiert. Das ist legitim!

Checkliste Hausdurchsuchung
(Telefonnummern an die Haustür hängen oder am Telefon deponieren!)

Anwalt:

Gut erreichbare Person_____________________________ und _______________________________

 

  • Ruhe bewahren!
  • Sofort gut erreichbare Person anrufen, der du das unter Punkt 3 aufgelistete sagst. Sie soll Anwalt und Beobachter informieren und umgehend zu dir schicken. Je mehr, desto besser!
  • Rechner ausschalten, wenn die Person andere informiert, kannst du das Handy auch ausschalten. Ansonsten soll die Person durchgehend am Telefon bleiben und mithören!

Die Polizei steht vor der Tür!

  • Frage, gegen wen richtet sich die Hausdurchsuchung?
  • Frage, was ist der Grund des Durchsuchungsbeschlusses?
  • Durchsuchungsbeschluss verlangen und lesen (Kopie geben lassen, bei Grund „Gefahr im Verzug“ gibt es keinen Beschluss)
  • Namen und Dienstnummer des Einsatzleiters erfragen, im Zweifel Dienstausweis einsehen
  • Nehmt das Recht auf einen Zeugen (Anwalt und/oder Beobachter) wahr!
  • Widerspruch gegen die Durchsuchung einlegen und diesen protokollieren lassen (unterschreiben). Lasse dir auf jeden Fall Zeit, damit die Beobachter mehr Zeit haben!
  • Verlange, dass nur unter den Augen der Beschuldigten und/oder ihrer Vertreter durchsucht wird (ein Raum nach dem anderen, keiner gleichzeitig!)
  • Keine Aussagen machen! Keine Gespräche mit den Beamten! (Auch Zeugen müssen vor Ort ohne Anwalt keine Aussagen machen! Pass auf!)
  • Durchsucht werden dürfen nur die im Durchsuchungsbeschluss genannten Räume!
  • Durchsuchungen anderer Räume verhindern, Widerspruch einlegen!
  • Verlange die Versiegelung der beschlagnahmten Papiere und Notizen. Nur der Staatsanwalt darf vor Ort lesen, kein gemeiner Beamter!
  • Du hast keine Mitwirkungspflicht bei der Durchsuchung!
  • Die Polizei muss dir ein Durchsuchungsprotokoll aushändigen, in dem die beschlagnahmten Dinge genauestens aufgelistet sein müssen (kontrolliere das in Ruhe). Die Beamten und die von ihnen mitgebrachten Zeugen müssen unterschreiben. Du nicht! Wenn nichts beschlagnahmt wurde, muss auch das schriftlich bestätigt werden.

Nach der Hausdurchsuchung:

  • Gedächtnisprotokoll schreiben
  • Einspruch über Anwalt einlegen
  • Schadensbilanz erstellen
  • Bedenke, dass Abhöranlagen angebracht worden sein können

Kurz und knapp

  • Auch bei Durchsuchungen gilt, wie immer: keine Angaben zur Sache! Auch andere Anwesende sollen bis auf Ihre Identität keine weiteren Angaben machen!
  • Schreibe dir selbst gleich ein Gedächtnisprotokoll auf: Zeiten, Ablauf, Wortwechsel, alle Besonderheiten und alle Vorkommnisse, die dir merkwürdig erschienen oder Fragen aufwerfen!
  • Informiere andere, falls Unterlagen mitgenommen wurden, durch welche sich ein Zusammenhang zwischen dir und Ihnen herstellen lässt und sie dadurch eventuell ebenfalls mit staatlichen Maßnahmen rechnen müssen!
  • Es muss davon ausgegangen werden, dass während und nach der Durchsuchung dein Telefon abgehört wird. Also, auch hier keine Angaben zur Sache, ob schuldig oder nicht!