Unverhältnismäßige Nacktkontrolle in Heidenheim

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Unverhältnismäßige Nacktkontrolle der Polizei in Heidenheim

Beim Spiel in Heidenheim musste ein angereister Lilienfan leider einen Vorfall erleben, der an Unverhältnismäßigkeit kaum zu überbiete sowie ein Paradebeispiel für die Missachtung menschlicher Würde von Fußballfans durch Polizeibeamte ist.

Als ein Lilienfan am Eingang des Gästeblocks mit einer geringen Menge Betäubungsmittel erwischt wurde, nahm die Polizei dies zum Anlass auch einen minderjährigen Stadionverbotler, welcher sich in der Nähe der Einlasskontrolle im für ihn kommunizierten Bereich aufhielt, unverhältnismäßig zu kontrollieren. Für gewöhnlich reisen Stadionverbotler oftmals trotz des Betretungsverbotes zu den Spielen an, um zumindest auf An- und Abreise den Fußballtag mit ihren Freund*innen erleben und genießen zu können.

Begründet durch eine kurze Konversation mit dem wegen Betäubungsmitteln Verdächtigen wurde auch er verdächtigt, Betäubungsmittel bei sich zu führen. Außer einem kurzen „Hallo“ und der räumlichen Nähe der beiden Personen lagen nach unserer Kenntnis allerdings keine begründeten Verdachtsmomente vor. Bei der Kontrolle des Stadionverbotlers fanden die Beamten Eintrittskarten für die Partie, was sie zum Anlass nahmen ihm einen beabsichtigten Hausfriedensbruch zu begehen. Dass er diese im Vorfeld gekauften Karten – während des bereits laufenden Spiels – nur mit sich führte, um sie an ihre im Stau stehenden Inhaber übergeben zu können da er ohnehin vor dem Stadion bleiben musste, interessierte die Beamten jedoch nicht.

Der minderjährige Lilienfan wurde auf die Stadionwache verbracht und bekam zu keiner Zeit die Möglichkeit einen Rechtsbeistand, die Fanbeauftragten des SV98 oder andere Fans zu kontaktieren. Was sich schließlich auf der Stadionwache abspielte grenzte an Nötigung und war eine klare Verletzung der Würde des minderjährigen Lilienfans: Zunächst wurde er gezwungen, die Eintrittskarten zu zerreißen. Danach musste er sich seiner kompletten Kleidung entledigen und von den Polizisten auch noch im Intimbereich durchsuchen lassen. Die Durchsuchung bestätigte die Angaben des Fans: Gefunden wurde nichts. Nach dieser entwürdigenden und übergriffigen Maßnahme konnte unter Einbeziehung der Fanbeauftragten beider Vereine auch der Vorwurf des „geplanten Hausfriedensbruchs“ aus der Welt geschafft werden, so dass dem jungen Fan keine weiteren Konsequenzen drohen.

Dennoch wirft dieser Vorfall Fragen an das Verhalten der eingesetzten Polizeibeamten auf:

Ist es verhältnismäßig, einen Minderjährigen derartig zu kontrollieren, nur weil er sich in dem ihm angewiesenen Bereich aufhielt und damit zufällig in der Nähe einer Einlasskontrolle stand?
Ist es im Sinne des Gesetzgebers, einen Minderjährigen ohne Einräumen einer Kontaktmöglichkeit nach Außen entwürdigend auszuziehen und zu durchsuchen?
Ist es verhältnismäßig, ihn zu zwingen gültige Eintrittskarten zu zerreißen?

Welches Rollenverständnis ihrer selbst hat die Polizei gegenüber Minderjährigen und welches Bild ihrer rechtsstaatlichen Rolle möchte sie diesen vermitteln?

Lilien-Fanhilfe Darmstadt am 24.09.2019